In Neufahrn, Hallbergmoos & Freising

Perspektive:
Berufskraftfahrer 

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen zur Ausbildung und Qualifizierung.

Weiterkommen –
Fahrschule JAM

  • Hilfe den passenden Betrieb zu finden
  • Koordinierung zwischen Teilnehmer und Betrieb
  • Komplette Fahrausbildung für das Großklassengeschäft
  • Prüfungsvorbereitung bei uns und unserem Partner

 Ansprechpartner 

Michaela Hörl
Office Management

Tanja Fuß
Office Management

Möglichkeiten & Voraussetzungen

Bis zum 21. Lebensjahr

Bis zum 21. Lebensjahr liegt die höchste Priorität darauf, eine Erstausbildung zu erlangen, sofern noch keine vorliegt. Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person es zulassen auch darüber hinaus (bis max.25 Jahren). Eine Fahrerlaubnis B sollte vorliegen, kann aber auch vom Ausbildungsbetrieb ausgelegt, mitfinanziert oder gesponsort werden.

  • min. 17 Jahre alt
  • Kosten für C/CE & trägt der Arbeitgeber bzw. die Ausbildungsbetriebe erhalten eine Förderung pro Ausbildungsverhältnis i.H.v. 35.000€ verteilt auf 3 Jahre.
  • Im Rahmen der Fahrausbildung dürfen schwere LKW innerhalb Deutschlands gefahren werden
  • Mit der Abschlussprüfung wird die Grundqualifikation erlangt

    (FQN für 5 Jahre ausgestellt)

Ab dem 25. Lebensjahr

Voraussetzung: Es gibt keine abgeschlossene Erstausbildung oder der Bewerber ist länger als 4 Jahre nicht mehr im gelernten Beruf tätig. (Helferkriterien)

  • Sprachkenntnisse auf Niveau B1 oder besser
  • Führerschein Klasse B vorhanden 
  • Finanzierbar durch das Jobcenter (SGB II Bezug bleibt über Dauer der Maßnahme)
  • Finanzierbar durch die Bundesagentur für Arbeit (z.B. nach dem Qualifizierungschancengesetz)

    Im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ohne Leistungen aus dem SGB II zu erhalten.

Ausbildung & Qualifizierung

  • Was macht Fahrschule JAM?

    – Durchführung der Maßnahmen
    – Hilfe bei der Auswahl des passenden Betriebes
    – Unterstützung während der Qualifizierung
    – Weiterführende Maßnahme nach der Ausbildung

  • Koordinierung von Beginn an

    – Erstgespräch mit Bewerbern
    – Eignungsfeststellung
    – Prüfung der Förderkriterien im Vorfeld
    – Kontaktaufnahme zu Unternehmen

  • Falls weder eine Erstausbildung noch eine berufsanschlussfähige Maßnahme

    – Erstgespräch
    – Klärung weiterer Fördermöglichkeiten
    – Kontakt zu Unternehmen aufbauen, die sich ggf. an Qualifizierungskosten beteiligen
    – Förderung in Abstimmung mit Betrieb
    – Unterstützung der Betriebe

  • Mindestumfang einer Qualifizierung zum Berufskraftfahrer

    – Fahrerlaubnis C/CE
    – Fahrerqualifikationsnachweis (FQN)

    Ehemals Schlüsselzahl: Durch Vorbesitz der alten Klasse 3 & Weiterbildung nach BKrFQG oder durch beschleunigte Grundqualifikation mit IHK Prüfung.

  • Umfang der TQ1 Maßnahme

    – Fahrerlaubnis C/CE
    – beschl. Grundqualifikation
    – Ausbildung Gabelstapler
    – Ausbildung ADR-Schein mit IHK-Prüfung
    – Ausbildung Ladungssicherung

    Alle Inhalte werden ergänzt um die Inhalte aus den Lernfeldern der 3-jährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer, das bedeutet:

    – Tiefere Einblicke in die Themengebiete gewinnen 
    – Mehr Detailwissen erlangen
    – Mehr Zeit im neuen Beruf "anzukommen"
    – Mehr praktische Einblicke (z.B. in Technik, Ladungssicherung, gesetzl. Vorschriften)

Maßnahmen im Überblick

  • Führerschein Klasse C1 mit Vorbesitz Klasse B

    – Abschluss: Führerschein Klasse C1

  • Führerschein Klasse C1E mit Vorbesitz Klasse C1

    – Abschluss: Führerschein Klasse C1E

  • Führerschein Klasse C1/C1E mit Vorbesitz Klasse B

    – Abschluss: Führerschein Klasse C1/C1E

  • Führerschein Klasse CE mit Vorbesitz Klasse C

    – Abschluss: TÜV Führerschein Klasse CE

  • Führerschein Klasse C/CE mit Vorbesitz Klasse B

    – Abschluss: Führerschein Klasse C/CE

  • Teilqualifikation - mit Sprachförderung (TQ1 plus)

    – Abschluss: TÜV Führerscheinklasse C/CE, IHK BGQ, Fahrausweis für Gabelstapler, Ladekran, Ladungssicherungsnachweis, ADR

  • Berufskraftfahrerweiterbildung (Modulschulung)

    – Abschluss: Bescheinigung zur Vorlage Straßenverkehrsamt

  • Fremdsprachenkenntnisse (berufsbezogen) für IHK-Prüfung

    – Vorbereitung für BGQ-Prüfung

  • Teilqualifikation (TQ1)

    – Abschluss: TÜV Führerscheinklasse C/CE, IHK BGQ, Fahrausweis für Gabelstapler, Ladekran, Ladungssicherungsnachweis, ADR

  • Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ)

    – Abschluss: IHK beschleunigte Grundqualifikation

  • Führerscheinklasse C/CE mit Vorbesitz Klasse B (berufsbegleitend)

    – Abschluss: Führerscheinklasse C/CE

  • Gabelstapler

    – Abschluss: Fahrausweis für Gabelstapler

Unsere Partnerunternehmen

Wir arbeiten mit einer Vielzahl an Unternehmen im Landkreis Freising, Landkreis München und in den umliegenden Dörfern zusammen, sodass wir sehr gut vernetzt sind und jederzeit das passende Partnerunternehmen für unsere Kunden finden.

Fragen über Fragen

  • Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
    - Die Qualifizierung muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen
    - Der Bildungsträger muss zertifiziert sein (nach AZAV)
    - Der/Die Arbeitnehmer/in wird für die Weiterbildung "freigestellt" und erhält auch weiterhin das im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsentgelt
    - Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit beantragt werden

  • Wer kann gefördert werden?
    - Der Berufsabschluss des Mitarbeiters (m/w/d) liegt mindestens 4 Jahre zurück (ab 01.04.2024 liegt der Berufsabschluss mindestens 2 Jahre zurück)
    - Der Arbeitsvertrag darf während der Weiterbildung nicht enden (z.B. aufgrund einer Befristung)
    - Der Mitarbeiter sollte i.d.R. seit 10/2019 keine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit erhalten haben

  • Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit (sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind)?
    Für den Mitarbeiter (m/w/d):
    - Zusätzlich durch die Weiterbildung entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und Kosten für die Unterkunft und Verpflegung (z.B. bei auswärtigen Lehrgängen)

    Für den Arbeitgeber:
    - Betriebe mit 10 - 249 Beschäftigten erhalten 50 % der Lehrgangskosten (Ausnahme: 100 % bei Älteren und Schwerbehinderten) (ab 01.04.2024: 100 % der Lehrgangskosten für Unternehmen bis 50 Beschäftigte)
    - Sofern für die Weiterbildung Arbeitszeit entfällt, kann sich die Agentur für Arbeit in Form eines Arbeitsentgeltzuschusses am Arbeitsentgelt beteiligen; bei Betrieben mit 10 - 129 Beschäftigten 50 % Arbeitsentgeltzuschuss (ab 01.04.2024: 100 % (soll) Arbeitsentgeltzuschuss für Unternehmen bis 50 Beschäftigte)

Wir lassen keine Frage offen, Sie können sich jetzt ganz einfach an unseren Rückruf-Service wenden. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf!

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