In Neufahrn, Hallbergmoos & Freising
Perspektive:
Berufskraftfahrer
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen zur Ausbildung und Qualifizierung.
Weiterkommen –
Fahrschule JAM
Ansprechpartner
Sandra Bartczak
Büroleitung
Möglichkeiten & Voraussetzungen
Bis zum 21. Lebensjahr
Bis zum 21. Lebensjahr liegt die höchste Priorität darauf, eine Erstausbildung zu erlangen, sofern noch keine vorliegt. Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person es zulassen auch darüber hinaus (bis max.25 Jahren). Eine Fahrerlaubnis B sollte vorliegen, kann aber auch vom Ausbildungsbetrieb ausgelegt, mitfinanziert oder gesponsort werden.
Mit der Abschlussprüfung wird die Grundqualifikation erlangt
(FQN für 5 Jahre ausgestellt)
Ab dem 25. Lebensjahr
Voraussetzung: Es gibt keine abgeschlossene Erstausbildung oder der Bewerber ist länger als 4 Jahre nicht mehr im gelernten Beruf tätig. (Helferkriterien)
Finanzierbar durch die Bundesagentur für Arbeit (z.B. nach dem Qualifizierungschancengesetz)
Im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ohne Leistungen aus dem SGB II zu erhalten.
Ausbildung & Qualifizierung
Was macht Fahrschule JAM?
– Durchführung der Maßnahmen
– Hilfe bei der Auswahl des passenden Betriebes
– Unterstützung während der Qualifizierung
– Weiterführende Maßnahme nach der Ausbildung
Koordinierung von Beginn an
– Erstgespräch mit Bewerbern
– Eignungsfeststellung
– Prüfung der Förderkriterien im Vorfeld
– Kontaktaufnahme zu Unternehmen
Falls weder eine Erstausbildung noch eine berufsanschlussfähige Maßnahme
– Erstgespräch
– Klärung weiterer Fördermöglichkeiten
– Kontakt zu Unternehmen aufbauen, die sich ggf. an Qualifizierungskosten beteiligen
– Förderung in Abstimmung mit Betrieb
– Unterstützung der Betriebe
Mindestumfang einer Qualifizierung zum Berufskraftfahrer
– Fahrerlaubnis C/CE
– Fahrerqualifikationsnachweis (FQN)
Ehemals Schlüsselzahl: Durch Vorbesitz der alten Klasse 3 & Weiterbildung nach BKrFQG oder durch beschleunigte Grundqualifikation mit IHK Prüfung.
Umfang der TQ1 Maßnahme
– Fahrerlaubnis C/CE
– beschl. Grundqualifikation
– Ausbildung Gabelstapler
– Ausbildung ADR-Schein mit IHK-Prüfung
– Ausbildung Ladungssicherung
Alle Inhalte werden ergänzt um die Inhalte aus den Lernfeldern der 3-jährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer, das bedeutet:
– Tiefere Einblicke in die Themengebiete gewinnen
– Mehr Detailwissen erlangen
– Mehr Zeit im neuen Beruf "anzukommen"
– Mehr praktische Einblicke (z.B. in Technik, Ladungssicherung, gesetzl. Vorschriften)
Maßnahmen im Überblick
Führerschein Klasse C1 mit Vorbesitz Klasse B
– Abschluss: Führerschein Klasse C1
Führerschein Klasse C1E mit Vorbesitz Klasse C1
– Abschluss: Führerschein Klasse C1E
Führerschein Klasse C1/C1E mit Vorbesitz Klasse B
– Abschluss: Führerschein Klasse C1/C1E
Führerschein Klasse CE mit Vorbesitz Klasse C
– Abschluss: TÜV Führerschein Klasse CE
Führerschein Klasse C/CE mit Vorbesitz Klasse B
– Abschluss: Führerschein Klasse C/CE
Teilqualifikation - mit Sprachförderung (TQ1 plus)
– Abschluss: TÜV Führerscheinklasse C/CE, IHK BGQ, Fahrausweis für Gabelstapler, Ladekran, Ladungssicherungsnachweis, ADR
Berufskraftfahrerweiterbildung (Modulschulung)
– Abschluss: Bescheinigung zur Vorlage Straßenverkehrsamt
Fremdsprachenkenntnisse (berufsbezogen) für IHK-Prüfung
– Vorbereitung für BGQ-Prüfung
Teilqualifikation (TQ1)
– Abschluss: TÜV Führerscheinklasse C/CE, IHK BGQ, Fahrausweis für Gabelstapler, Ladekran, Ladungssicherungsnachweis, ADR
Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ)
– Abschluss: IHK beschleunigte Grundqualifikation
Führerscheinklasse C/CE mit Vorbesitz Klasse B (berufsbegleitend)
– Abschluss: Führerscheinklasse C/CE
Gabelstapler
– Abschluss: Fahrausweis für Gabelstapler
Für alle sonstigen Informationen und weitere Maßnahmen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Für alle sonstigen Informationen und weitere Maßnahmen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Unsere Partnerunternehmen
Wir arbeiten mit einer Vielzahl an Unternehmen im Landkreis Freising, Landkreis München und in den umliegenden Dörfern zusammen, sodass wir sehr gut vernetzt sind und jederzeit das passende Partnerunternehmen für unsere Kunden finden.
Fragen über Fragen
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
- Die Qualifizierung muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen
- Der Bildungsträger muss zertifiziert sein (nach AZAV)
- Der/Die Arbeitnehmer/in wird für die Weiterbildung "freigestellt" und erhält auch weiterhin das im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsentgelt
- Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit beantragt werden
Wer kann gefördert werden?
- Der Berufsabschluss des Mitarbeiters (m/w/d) liegt mindestens 4 Jahre zurück (ab 01.04.2024 liegt der Berufsabschluss mindestens 2 Jahre zurück)
- Der Arbeitsvertrag darf während der Weiterbildung nicht enden (z.B. aufgrund einer Befristung)
- Der Mitarbeiter sollte i.d.R. seit 10/2019 keine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit erhalten haben
Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit (sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind)?
Für den Mitarbeiter (m/w/d):
- Zusätzlich durch die Weiterbildung entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und Kosten für die Unterkunft und Verpflegung (z.B. bei auswärtigen Lehrgängen)
Für den Arbeitgeber:
- Betriebe mit 10 - 249 Beschäftigten erhalten 50 % der Lehrgangskosten (Ausnahme: 100 % bei Älteren und Schwerbehinderten) (ab 01.04.2024: 100 % der Lehrgangskosten für Unternehmen bis 50 Beschäftigte)
- Sofern für die Weiterbildung Arbeitszeit entfällt, kann sich die Agentur für Arbeit in Form eines Arbeitsentgeltzuschusses am Arbeitsentgelt beteiligen; bei Betrieben mit 10 - 129 Beschäftigten 50 % Arbeitsentgeltzuschuss (ab 01.04.2024: 100 % (soll) Arbeitsentgeltzuschuss für Unternehmen bis 50 Beschäftigte)
Wir lassen keine Frage offen, Sie können sich jetzt ganz einfach an unseren Rückruf-Service wenden. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf!
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